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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 05_2018 (AGB/Basis BFF)

Die AGBs können Sie hier downloaden

 

1 Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom 

Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots und der Beauftragung des 

Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden 

Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden 

erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlichanerkennt.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle 

zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

1.2 Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nach stehender 

Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht 

ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.3 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht

anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt,

wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2 Produktionsaufträge

2.1 Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn 

eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

2.2 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder 

sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erfor-

derliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der jeweiligen Rechtsinhaber (z.B. Architekt etc.) einzuholen. 

Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht 

resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst aus-

wählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen 

Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten

auswählen und zur Verfügung stellen kann.

2.3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen (z.B. Stylist etc.) oder ein sonstiger 

Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im 

Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

2.4 Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vor legt.

Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung (Ziffer 3.4) nur an den Bildern eingeräumt, die 

der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

2.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer 

angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen zu rügen.

Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von einer Woche nach Ablieferung der Bilder, die 

Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. 

Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und

Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

 

3 Produktionshonorar und Nebenkosten

3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich 

überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der 

Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten derzeit gültigen Stunden- 

oder Tagessatz. Dies betrifft z.B. auch verlängerte Abstimmungsprozesse zwischen Fotograf und Kunde.

3.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im 

Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Dekorationen, Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, 

Fotomodelle, Reisen, benötigte Lebensmittel etc.).

3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entspre-

chende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen 

längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

3.4 Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars 

und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten des jeweiligen Auftrages.

 

4 Anforderung von Archivbildern und weiterem Material

4.1 Nach Abschluss eines Auftrages, erhält der Auftraggeber die Auswahl des gewünschten und beauftragten 

Bildmateriales. Der Fotograf ist nicht verpflicht die Aufnahmen und das für die Aufnahmen benötigte Material

dauerhaft zu archivieren. Dies geschieht lediglich, wenn überhaupt, auf freiwilliger Basis des Fotografen.

4.2 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer 

eines Monats ab Datum der Lieferung zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zu-

stande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurück-

zugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.

4.3 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung

bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Fotografen.

4.4 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, 

stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich 

eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer 

Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.

4.5 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art 

und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 50.- Euro beträgt oder nach dessen Stundensatz 

berechnet werden . Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, 

Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.

4.6 Wird die in 4.2 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für das Bildmaterial überschritten, ist 

bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu 

zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 Euro pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweili-

gen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 7.5 der AGB als Schadenspauschale 

für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen 

durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich

niedriger ist als die Blockierungsgebühr.

4.7 Nach ordnungsgemäßer Übergabe des vom Auftraggeber bestellten Bildmaterial, durch z.B. Post-, Kurierversand,

Emailversand oder Server Download etc., haftet der Auftraggeber für die Sicherung des Bildmaterial alleinig.

Die Kosten für Wiederbeschaffung bei Verlust, Besteitigung von Beschädigungen, Neuerstellung des Bildmaterial etc. 

trägt der Auftraggeber.

 

5 Nutzungsrechte 

5.1 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern lediglich ein einfaches Nutzungsrecht in dem vertraglich festgelegten

Umfang. Dieser Umfang, wird in der Regel bereits im Angebot oder in der Auftragsbestätigung spätestens in der

Rechnung vermertkt. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall

eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung in Form von 

Printmedien, Onlinemedien oder Wettbewerben zu verwenden. Die Laufzeit zur Verwendung des einmaligen

Nutzungsrecht beträgt grundsätzlich 3 Jahre.

5.2 Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere

Redaktionen z.B. eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

5.3 Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weiter-

gabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen 

Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

5.4 Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert 

vereinbart werden und können einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar bedingen.

5.5 Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom 

Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde 

angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das 

Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das dass Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins, Rechnung oder der 

Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

5.6 Jede über Ziffer 5. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist

honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

a) eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, 

bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken.

b) jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.

c) die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, op-

tische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher,

Mikrofilm, USB-Stick etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff. 6.1 AGB dient.

d) jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, DVD, Disketten oder ähnlichen Datenträgern.

e) jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektro-

nischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt).

f) die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur 

öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5.7 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Mon-

tage, fototechnische Verfremdung, Colorierung etc.) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentli-

chung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die 

Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels digitaler Retusche.

Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung 

eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und 

nur bei Kennzeichnung mit [Montage] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert 

oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf

andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

5.9 Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht 

die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

5.10 Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht 

ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer

erneuten Lieferung der Daten.

5.11 Werden ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt, so bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen der

Eigenwerbung zu verwenden bzw. verwenden zu lassen, dies betrifft, Print, Homepage, Socialmedia, Newsletter etc.

 

6 Digitale Bildverarbeitung

6.1 Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder 

auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der

Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

6.2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital

archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten

zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.

6.3 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. 

Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung 

bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf 

einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Fotograf jederzeit als Urheber der 

Bilder identifiziert werden kann.

 

7 Haftung und Schadensersatz

7.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei-

führen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertrags-

zwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers 

oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die

wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen erge-

ben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzan-

sprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungs-

gehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 

auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen;

für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurück-

gegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Scha-

densersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000.- Euro für 

jedes Original und von 200.- Euro für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein 

Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die

Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten.

7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine 

Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen

Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500.- Euro pro Bild und Einzelfall. 

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (Ziffer 5.3) oder wird der Name des Fotografen 

mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % 

des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200.- Euro 

pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden

Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

 

8 Gewährleistung

8.1 Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind 

Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technisclnen Gestaltung ausgeschlossen.

8.2 Grundsätzlich werden die Werke für die Abnahme durch den Fotografen ausgewählt. überlässt der Fotograf dem

Kunden mehrere Werke zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Werke unverzüglich zu vernichten.

8.3 Wünscht der Kunde, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren 

und gesondert zu vergüten. Hat der Fotograf dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen 

diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden.

8.4 Werden bei Fotoaufnahmen exakte Farb- und Tonwerte etc. zum Original, zur Vorlage/Layout oder zu vorherigen

Aufnahmen gewünscht, muss dies vor Angebots- bzw. Auftragserteilung ausdrücklich und schriftlich erklärt werden. Die 

dafür evtl. anfallenden Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen. Eine 100%ige Gewährleistung kann dennoch nicht 

garantiert werden und wird hiermit auch ausdrücklich ausgeschlossen.

 

9 Vertragsstrafe, Schadensersatz

9.1 Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung, Weitergabe des Bildmaterials oder Vervielfältigung und für den Fall, dass 

der Kunde eine vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat , wird vorbehaltlich der Geltendmachung

weiterer Schadenersatzsprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des

anhand der jeweils gültigen Sätze der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.

9.2 Wird der Urhebervermerk, sofern nicht ausnahmsweise auf das Benennungsrecht verzichtet wurde, unterlassenen, 

unvollständig wiedergegeben oder nicht zutreffend angebracht, ist ein Zuschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte 

bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

 

10 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen

Datenschutzvorschriften behandelt. Eine Weitergabe der Daten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw.

nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages, etwa an die mit der Durchführung des Vertrages betrauten 

Unternehmen.

 

11 Mehrwertsteuer, Künstlersozialabgabe

Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer 

und die Künstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen

gesetzlichen Höhe hinzu. An dieser Stelle ist anzumerken das der Fotograf weder Mitglied der KSK ist noch von der KSK 

Leistungen in irgend einer Form bezieht. Die Abgabe der KSK beruht auf einer Gesetzesgrundlage.

 

12 Zahlungen

12.1 Es gelten unsere Zahlungsbedingungen in dem jeweiligen Angebot oder auf der entsprechenden Rechnung, jeweils vom 

Rechnungsdatum ab gerechnet, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

12.2 Sollten abweichende Zahlungsziele vereinbart sein müssen diese von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden. Ist dies 

nicht der Fall gelten weiterhin die Zahlungsziele des Fotografen als vereinbart. Eine Änderung des Zahlungszieles nach 

Auftragserteilung ist ausgeschlossen.

12.3 Es obliegt uns, bei entsprechenden Aufträgen, Vorauszahlungen oder den Rechnungsbetrag per Nachnahme zu

verlangen.

12.4 Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles und nach der ersten Zahlungserinnerung sind wir berechtigt, Verzugs-

zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, Inkassokosten, Mahnkosten und

andere erforderliche Einzugsspesen zu verlangen, die der Auftraggeber zu tragen hat.

12.5 Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum. Alle Angebote sind stets frei bleibend.

12.6 Bei Abzug von Skonto außerhalb des gewährten Skontozeitraumes kann dieser nachträglich zurück gefordert werden. 

Hierbei gelten keine Verjährungsfristen. Ein Berechtigung zum evtl. verinbarten Skontoabzug gilt grundsätzlich ab Tag des 

Rechnungsdatum und nicht nach Zustellung der Rechnung beim Kunden. Sollte ein unberechtigter oder überzogener 

Skontosatz in Abzug gebracht worden sein, gilt gleichzeitig die Übertragung eines entsprechenden Nutzungsrechtes für 

den jeweiligen Auftrag als komplett nicht übertragen.

 

13 Statut und Gerichtsstand

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

13.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder 

seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen 

als Gerichtsstand vereinbart.

13.3 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.   

13.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit 

der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende

wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

Hinweise zur Datenverarbeitung

 

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:

Verantwortlicher: Kay Johannsen Photo, Hirschstraße 7, D-73119 Zell u. Aichelberg

Email: info@kayjohannsen.com Telefon: +49 172 62 33 502 

 

Der/die betriebliche Datenschutzbeauftragte entfällt (da Betrieb mit weniger als 10 Mitarbeitern) 

 

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Wenn Sie uns beauftragen, erheben wir folgende Informationen:

  • Anrede, Vorname, Nachname,
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • Anschrift,
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
  • Fotos mit EXIF-Daten,
  • ggf. Steuernummer / VAT-ID

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

  • um Sie als unseren Kunden identifizieren zu können;
  • um Sie angemessen beraten und Ihre Aufträge bearbeiten zu können;
  • zur Korrespondenz mit Ihnen, ggf. auch Newsletter per Email oder postalisch;
  • zur Rechnungsstellung;
  • zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung und Kundenbetreuung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis erforderlich.

Die für die Auftragserfüllung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der Verjährung (3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

 

3. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. 

Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Aufträgen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an unsere Partnerunternehmen zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Erfüllung der Anfrage. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

 

4. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

5. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: info@kayjohannsen.com

 

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